Patientensicherheit steht an erster Stelle – Arzneimittel bleiben eine besondere Ware Düsseldorf. Verkaufsfördernde Maßnahmen für rezeptpflichtige Arzneimittel können verboten werden, wenn es sich um Gutscheine für nachfolgende Käufe handelt. Insoweit folgte der Europäische Gerichtshof in Luxemburg heute der Ansicht der Apothekerkammer Nordrhein – und stärkte aus Sicht der Kammer den Verbraucherschutz. „Medikamente sind eine besondere …
„Apothekerkammer Nordrhein begrüßt EuGH-Entscheidung und blickt nach Karlsruhe“ weiterlesen