Irreführung und unsachgemäße Beeinflussung: BGH beschäftigt sich erneut mit (un)erlaubten Rabatten und Boni Vier von fünf einstweiligen Verfügungen wohl rechtmäßig – Schadenersatzanspruch gegen die Apothekerkammer Nordrhein vermutlich weitgehend vom Tisch Karlsruhe. Einmal mehr mussten sich Deutschlands höchste Zivilrichter mit der Frage beschäftigen, welche Formen der Werbung von ausländischen Arzneimittelversendern mit Rabatten und Boni zulässig sind …
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