Intensiv wurde am Mittwoch, 10. April 2019 der Referentenentwurf des BMG zum „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken“ diskutiert. Da gibt es noch rechtliche Fallstricke.

Auf den ersten Blick könnte man als Apotheker mit den in Aussicht gestellten neuen Regelungen zufrieden sein. ABER: Die rechtliche Bewertung des Referentenentwurfs ist äußerst schwierig, da die geplanten Änderungen von insgesamt sieben (!) Gesetzen und Verordnungen sehr komplex und in ihrer Tragweite ohne juristische Expertise kaum nachvollziehbar sind. Eine Fundstelle dieses Referentenentwurfs vom 08.04.2019 ist die Website des vdek e.V. (abgerufen am 14.04.2019).

Peter Ditzel, Herausgeber von DAZ u. AZ, benennt in seinem Wochenrückblick einige bedenkliche Passagen im Referentenentwurf – insbesondere im Hinblick auf § 78 AMG.

Fazit der Diskussion im Vorstand: Wir aus Nordrhein wollen uns dafür einsetzen, dass das neue Gesetz „wirklich“ die Apotheken stärkt!

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