Apothekerkammer Nordrhein geht erfolgreich aus Rechtsstreit mit DocMorris hervor

Düsseldorf. Ein kleiner Schritt für die Apothekerkammer Nordrhein, aber ein großer Schritt für die Versorgungssicherheit der Menschen mit Arzneimitteln. Seit vielen Jahren geht die Kammer immer wieder juristisch vor allem gegen ausländische Versandapotheken vor, die das stabile, sichere und funktionierende System der Arzneimittelversorgung durch die Apotheken vor Ort bedrohen. „Einigen Menschen ist möglicherweise nicht bewusst, wie unverzichtbar und wichtig die Apotheke vor Ort ist oder im späteren Leben für sie werden kann“, stellt Dr. Armin Hoffmann, Präsident der AKNR, fest. „Zu leichtfertig lösen sie Rezepte bei Versendern im EU-Ausland ein – angelockt durch Prämien, Bonuspunkte oder die Teilnahme an Gewinnspielen. Sie wissen nicht, dass diese aggressive Form des Werbens ihnen persönlich kurzfristig den Blick auf die notwendige Beratung durch pharmazeutische Expertinnen und Experten verstellt und langfristig die wohnortnahe Versorgung der Menschen mit Arzneimitteln einschließlich der Beratungsleistung durch pharmazeutisches Fachpersonal, den Nacht- und Notdienst und viele weitere Serviceleistungen der Apotheke massiv gefährdet.“ Daher ist es erfreulich, dass der Europäische Gerichtshof heute mit einer Entscheidung die Interessen der Verbraucher gestärkt hat, indem er dem deutschen Gesetzgeber einen weiten Handlungsspielraum für den Erlass von Werbeverboten, die im Zusammenhang mit dem Absatz von Arzneimitteln stehen, zugesprochen und indirekt allzu aggressive Werbung verboten hat. „Der Verbraucherschutz steht also ganz offensichtlich über wirtschaftlichen Interessen von Konzernen.“

Im vorliegenden Fall ging es um ein Gewinnspiel eines niederländischen Versenders, bei dem Einsender eines Rezeptes ein E-Bike im Wert von rund 2.500 Euro und hochwertige Zahnbürsten gewinnen konnten. „Wenn ein Arzt ein Arzneimittel verordnet, ist es zum Schutz der Gesundheit des Patienten unerlässlich, dass zusätzlich ein Apotheker als Experte für pharmazeutische Fragen im direkten Kontakt mit dem Patienten eine umfassende Beratung bieten kann“, so Kammerpräsident Dr. Hoffmann. Immer wieder komme es vor, dass Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln oder andere Fragen der Unverträglichkeit im direkten Gespräch beantwortet und gesundheitliche Probleme gelöst werden können – teils, bevor sie überhaupt entstehen. Dieser Service ist durch ein Logistik-Unternehmen kaum zu gewährleisten. „Wir beobachten ohne Zweifel einen Trend zum eCommerce, gerade auch in der Corona-Pandemie. Für Arzneimittel und vor allem rezeptpflichtige Präparate sollte dieser Trend aber nur in Ausnahmefällen gelten. Hier bleiben Apothekerinnen, Apotheker und PTA die besten Ansprechpartner, um schnell wieder gesund zu werden.“

Das juristische Verfahren ist komplex. „Wir sehen in einem Gewinnspiel eine unsachgemäße Beeinflussung und haben Klage erhoben“, berichtet Justiziarin Dr. Bettina Mecking. Quer durch die Instanzen wurde entschieden, ehe der Bundesgerichtshof (BGH) die Sache zu einer europarechtlichen Bewertung an den Europäischen Gerichtshof abgegeben hatte. „Der EuGH hat heute entschieden, dass die Nationalstaaten in diesen Angelegenheiten grundsätzlich selbst entscheiden können, gewisse Richtlinien nicht anwendbar sind und die Standards der jeweiligen Länder gelten, sofern die Regelungen dem Gesundheitsschutz dienen und unterschiedslos auf alle Marktteilnehmer Anwendung finden“, erklärt Dr. Mecking den Hintergrund. „Zum Standard in Deutschland gehört eben gerade eine fachliche Beratung durch pharmazeutisches Personal in den Apotheken vor Ort, die die wohnortnahe Versorgung der Menschen mit Arzneimitteln rund um die Uhr sicherstellen“, so Dr. Hoffmann und Dr. Mecking. Nun sei der BGH am Zug, „und die Richter dort haben – meiner Meinung nach – schon zu verstehen gegeben, was sie von unsachgemäßer Beeinflussung halten und welchen Stellenwert sie der Beratungsleistung des Apothekers beimessen“, hofft Dr. Mecking auf eine weitere positive Entscheidung aus Karlsruhe. In jedem Fall sei heute ein guter Tag für den Verbraucherschutz in Deutschland. „Stellvertretend für die gesamte deutsche Apothekerschaft haben wir einen wichtigen Etappensieg errungen“, findet Dr. Armin Hoffmann.

Quelle: Pressemitteilung der Apothekerkammer Nordrhein vom 15.07.2021

Beitragsbild: IMAGO / Horst Galuschka

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