Apothekerkammer Nordrhein geht erfolgreich aus Rechtsstreit mit DocMorris hervor
Düsseldorf. Ein kleiner Schritt für die Apothekerkammer Nordrhein, aber ein großer Schritt für die Versorgungssicherheit der Menschen mit Arzneimitteln. Seit vielen Jahren geht die Kammer immer wieder juristisch vor allem gegen ausländische Versandapotheken vor, die das stabile, sichere und funktionierende System der Arzneimittelversorgung durch die Apotheken vor Ort bedrohen. „Einigen Menschen ist möglicherweise nicht bewusst, wie unverzichtbar und wichtig die Apotheke vor Ort ist oder im späteren Leben für sie werden kann“, stellt Dr. Armin Hoffmann, Präsident der AKNR, fest. „Zu leichtfertig lösen sie Rezepte bei Versendern im EU-Ausland ein – angelockt durch Prämien, Bonuspunkte oder die Teilnahme an Gewinnspielen. Sie wissen nicht, dass diese aggressive Form des Werbens ihnen persönlich kurzfristig den Blick auf die notwendige Beratung durch pharmazeutische Expertinnen und Experten verstellt und langfristig die wohnortnahe Versorgung der Menschen mit Arzneimitteln einschließlich der Beratungsleistung durch pharmazeutisches Fachpersonal, den Nacht- und Notdienst und viele weitere Serviceleistungen der Apotheke massiv gefährdet.“ Daher ist es erfreulich, dass der Europäische Gerichtshof heute mit einer Entscheidung die Interessen der Verbraucher gestärkt hat, indem er dem deutschen Gesetzgeber einen weiten Handlungsspielraum für den Erlass von Werbeverboten, die im Zusammenhang mit dem Absatz von Arzneimitteln stehen, zugesprochen und indirekt allzu aggressive Werbung verboten hat. „Der Verbraucherschutz steht also ganz offensichtlich über wirtschaftlichen Interessen von Konzernen.“ „Sieg für Verbraucherschutz: EuGH untersagt Versendern aggressive Werbung für Rezepteinlösung“ weiterlesen
